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Recht

Gesellschaftsvertrag bei Unternehmensgründung

GbR, OHG, UG, GmbH - all diese Unternehmen brauchen den Vertrag

Gesellschaftsvertrag: Darum ist er bei der Gründung wichtig

Der Gesellschaftsvertrag ist für Gesellschaften, wie die GmbH, Pflicht, er kann aber auch für Personengesellschaften, wie die GbR, hilfreich sein.

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Bevor du dein Unternehmen gründen und anmelden kannst, solltest du dich noch mit einigen Dingen zum Thema Recht auseinandersetzen. An erster Stelle steht hier die Wahl der geeigneten Rechtsform. Im Groben kommt es hierbei darauf an, ob du alleine oder mit einem Gründungsteam dein Business starten möchtest. Als alleiniger Gründer hast du die Möglichkeit zwischen dem Einzelunternehmen, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Ein-Personen-GmbH, der Unternehmergesellschaft (UG) und der Limited. Wer lieber mit mehreren Personen ein Gründerteam bilden möchte, kann hier zu der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder ebenfalls zur UG greifen. Hast du dich für eine Rechtsform entschieden, gibt es zudem noch weitere rechtliche Themen, mit denen du dich als Gründer auseinandersetzen solltest. Beispielsweise wie man einen Gesellschaftsvertrag aufsetzt oder ob du eher mit einer Bar- oder einer Sachgründung starten möchtest. Egal für was du dich entscheidest: Auf dieser Themenseite findest du alles, was du zum Thema Recht wissen musst.

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